Philosophie
Rechte & Pflichten
Die meisten Menschen haben nur eine unklare Vorstellung vom tatsächlichen Leistungsspektrum eines Rechtsanwaltes.
Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung (RAO) gesetzlich geregelt. Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.
Grundstein der Arbeit des Rechtsanwaltes ist das Vertrauen seines Klienten. Neben dem vorausgesetzten Fachwissen sind Diskretion und vor allem auch die Loyalität dem Mandanten gegenüber, sowie ein hohes Berufsethos, entscheidend für den Erfolg. Zudem unterliegen Rechtsanwälte einer gesetzlich geschützten Verschwiegenheitspflicht sowie strenger Standesvorschriften zum Schutz der Klienten.
Meine Philosophie
§ ... Vertrauensbasis schaffen
§ ... Aufmerksamkeit
§ ... Zuhören können
§ ... Offen kommunizieren
§ ... Ideen entwickeln
§ ... Lösungen gemeinsam mit dem Klienten erarbeiten
§ ... Engagierte Umsetzung
Mit juristischer Präzision und spontanem Erfassen der Sachlagen, effizientem und zügigem Arbeiten ist es mein Ziel, meinen KlientInnen eine erstklassige rechtliche Beratung und Vertretung zu bieten. Ich suche die bestmögliche Lösung eines Problems, wie groß oder klein es auch sein mag.